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Achtung Shop-Betreiber: Neue Gesetze & Abmahngefahr


Neue Gesetze für Online-Shops treten ab 01.08.2012 in Kraft

Während viele Internetnutzer keinen Unterschied zwischen „Bestellen“ und „Kaufen“ sehen, ist genau das der Grund einer Gesetzesänderung ab 1. August 2012. Droht eine neue Abmahnwelle?

Neues Gesetz: Tipps für Shop-Betreiber

Rami Media rät jedem Shop-Betreiber, bereits jetzt alle Änderungen durchzuführen, um bei Inkrafttreten der Gesetzesänderung bereits alle notwendigen Hebel in Bewegung gesetzt zu haben. Hintergrund ist die Verabschiedung einer neuen Gesetzesänderung auf Basis der Umsetzung einer EU-Richtlinie, die am 02.03.2012 beschlossen wurde. Diese soll die so genannte „Button-Lösung“ bringen, die Internetnutzer vor Abo-Fallen und weiteren Abzockmethoden schützen soll, sich aber durch einzelne Bestandteile dieser Änderung ebenso auf seriöse Online-Shops auswirkt.

_online-shopDer Deutsche Anwaltsverein hat die neue Gesetzesänderung bereits kritisiert. Die strafrechtliche Verfolgung von Abofallen und unseriösen Anbietern sei sinnvoller. Betrachtet man das Vorgehen unseriöser Anbieter – die selten auf rechtlich wirksame Verträge achten, sondern viel eher auf die Unwissenheit der Opfer – ist diese Kritik mehr als berechtigt.

Solche dubiosen Anbieter spekulieren meist auf die Unwissenheit der Internetnutzer, die nach Drohgebärden von meist angeschlossenen Inkassounternehmen aus Angst vor weiteren Folgen bezahlen. Die Arbeit solcher dubiosen Firmen wird durch diese Gesetzesänderung nicht behindert, sondern prallt eher ab, da diese eher auf Einschüchterung setzen als auf rechtlich wirksame Verträge.

Ist mein Online-Shop zeitgemäß? Rami Media informiert

Wer also über einen eigenen Online-Shop Artikel und Dienstleistungen anbietet, sollte sich wappnen und Vorkehrungen treffen. „Es ist davon auszugehen, dass dies wohl bei vielen eine Abmahnung mit sich ziehen wird. Der mittlerweile gängige ‚Bestellen‘-Button wäre demnach nicht mehr eindeutig genug. Dieser müsste mit einer ausdrücklichen Info zur Zahlungspflicht bei Bestellung eines Produkte versehen oder ersetzt werden. Daher sollte jeder Shopbetreiber seinen Onlineshop professionell überprüfen lassen oder selbst alle nötigen Vorkehrungen treffen, um bereits rechtzeitig vor dem 1. August 2012 auf dem aktuellen Stand zu sein“ sagt Badouch, der seit zehn Jahren in der Branche tätig ist.

Was kostet ein Onlineshop ?

Der Kunde muss im Laufe des Bestellvorgangs ausdrücklich darüber aufgeklärt werden, dass er gerade dabei ist einen kostenpflichtigen Dienst zu nutzen oder dass die Bestellung eines Artikels mit Kosten verbunden ist. Dies muss er ebenfalls aktiv bestätigen, da sonst kein wirksamer Vertrag zustande kommt und das Ganze als nichtig erklärt werden kann. Die so genannte „Button-Lösung“ soll Bestellvorgänge transparenter für Kunden machen.

Wichtige Änderungen – einfach erklärt mit Rami Media:

  1. Kein „Bestellen“ ohne „Kaufen
    Ein einfacher Button mit der Aufschrift „Bestellen“ oder „Weiter“ – wie er auch bei vielen Open-Source-Shopsystemen gängig ist – genügt nicht mehr. Es muss ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass ein Vertrag eingegangen wird bzw. dass die Bestellung kostenpflichtig ist. Hierzu eignen sich bspw. Beschriftungen wie „zahlungspflichtig bestellen“, „kostenpflichtig bestellen“ oder „kaufen“.
  2. Laufzeiten, Preise & Lieferkosten
    Es ist wichtig, dass bei längeren Verträgen und Verpflichtungen die Mindestlaufzeit ausdrücklich genannt wird. Auch die Preise und Lieferkosten sowie evtl. zusätzlich anfallende Kosten sollten detailliert hervorgehoben werden, bereits bevor die eigentliche Bestellung statt findet.
  3. Gute Lesbarkeit
    Die gesetzlich für einen wirksamen Vertrag zu verwendenden Beschriftungen sollten auf jeden Fall gut lesbar sein und dürfen nicht im „Text-Dschungel“ untergehen. Auch dürfen diese nicht zu kontrastarm gestaltet sein, sodass diese kaum erkennbar sind.
  4. B2B / B2C
    Die neuen Gesetzesänderungen gelten nur für Verträge, die zwischen Unternehmen und Endkunde (Business to Customer) statt finden, nicht jedoch für Geschäfte zwischen Gewerbetreibenden (Business to Business).

eBay-Händler: Gilt das Ganze auch für eBay-Auktionen?
Bei Plattformen für Internetauktionen – wie bspw. eBay – sei die Formulierung „Gebot abgeben“ bzw. „Gebot bestätigen“ laut Gesetzgeber ausreichend. Um bei einer Internetauktion mitzumachen ist der Nutzer ohnehin verpflichtet, sein Gebot zu beziffern. Daher sei es für Nutzer von eBay & Co ohne weiteres klar, dass die Auktionsware bezahlt werden muss. Allerdings ist davon auszugehen, dass auch hier einige Änderungen bei der Gestaltung der Angebote folgen werden, da eBay-Auktionen momenten nicht alle Informationspflichten der am 01.08.2012 in Kraft tretenden Gesetze erfüllen.

Achtung Shop-Betreiber: Abmahnung droht!

Beachtet man diese neuen Gesetzesänderungen nicht, kann das schwere Folgen haben. Denn zum einen kommt kein rechtmäßiger Kaufvertrag zustande und somit kann der Onlineshop-Betreiber bzw. das Unternehmen kein Entgelt vom Kunden verlangen. Zum Anderen kann der Shop-Betreiber teuer – meist mit Kosten in vierstelliger Höhe verbunden – abgemahnt werden (Wettbewerbsverstoß), wenn er diesen ergänzenden Informationspflichten nicht nachkommt.

Was kostet ein Onlineshop ?

Viele verlassen sich auf uns – und Sie?
Rami Media ist Ihr starker Partner im Online-Marketing: 2005 als Einzelbetrieb in Stuttgart gegründet, betreut die Werbeagentur mittlerweile namhafte Kunden aus ganz Deutschland. Im Online-Marketing und in der Prozessoptimierung/Online-Verkauf für viele der erste Ansprechpartner, führt Rami Media auch selbst erfolgreiche Projekte im Internet. Gerne unterstützen wir Sie bei der Realisierung Ihres Online-Shops mit ansprechendem, nutzerfreundlichen & verkaufsorientiertem Design sowie ausgeklügelter Funktionalität auf aktuellen Stand – nach höchsten Maßstäben genauestens Ihren Vorstellungen entsprechend. Rufen Sie uns an unter 0711 – 82 80 573 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Rechtliche Info: Diese Informationen sind keineswegs als Rechtsberatung zu verstehen. Individuelle rechtliche Beratung kann und darf Ihnen ausschließlich ein Rechtsanwalt bieten.



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